Einzelmitgliedschaftsvertrag über ein personalloses Fitnessstudio
-Nutzung der Fitnessfläche -Nutzung der Sauna -Nutzung des Hallen- und Freibades Jeweils innerhalb der Öffnungszeiten
Bei der oben genannten Laufzeit handelt es sich um Mindestvertragslaufzeiten. Vor deren Ablauf ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform und für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang maßgeblich. Wird der Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, wird er zu gleichen Konditionen als auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag fortgesetzt, dessen Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich ist.